Usbekistans neue Einfuhrpolitik: Nullzoll für berechtigte Euro-5-Sattelzugmaschinen bis 2027
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Usbekistans neue Einfuhrpolitik: Nullzoll für berechtigte Euro-5-Sattelzugmaschinen bis 2027

Aufrufe: 0     Autor: Site-Editor Veröffentlichungszeit: 23.07.2026 Herkunft: Website

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Usbekistan hat neue Importanreize für ausgewählte Nutzfahrzeuge eingeführt und damit eine wichtige Kaufgelegenheit für lokale Transportunternehmen geschaffen, die ihre Lkw-Flotten erneuern oder erweitern möchten.

Gemäß der Präsidialresolution Nr. PP-251 können berechtigte, nach Usbekistan importierte Frachtfahrzeuge bis zum 31. Dezember 2027 von einem Zollsatz von Null und einer Recyclinggebühr von Null profitieren . Der Beschluss wurde am 7. Juli 2026 angenommen und trat am 8. Juli 2026 in Kraft.

Laut:

Offizielle Ankündigung des usbekischen Verkehrsministeriums

Allerdings gilt der Anreiz nicht für jeden schweren Lkw. Käufer müssen vor der Bestellung den Fahrzeugtyp, das Produktionsdatum, die Abgasnorm und die Zollklassifizierung überprüfen.

Welche Sattelzugmaschinen kommen in Frage?

Den offiziellen Richtlinienangaben zufolge muss eine importierte Sattelzugmaschine grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen:

Erfordernis

Versicherungsbedingung

Fahrzeugalter

Nicht älter als fünf Jahre ab Herstellungsjahr

Abgasnorm

5 Euro oder höher

Fahrzeugkategorie

Zugelassene Sattelzugmaschinen gemäß den angegebenen HS-Codes

Versicherungszeitraum

Bis 31. Dezember 2027

Einfuhrzoll

0%

Recyclinggebühr

0%

Die aufgeführten Zollklassifizierungen umfassen die HS-Codes 8701 21, 8701 22, 8701 23 und 8701 24. Käufer sollten die endgültige HS-Klassifizierung vor dem Versand von einem lizenzierten Zollagenten bestätigen lassen.

Beispielsweise könnte ein kürzlich hergestellter Euro-5-Diesel-Sattelzugmaschinen möglicherweise infrage kommen, die Eignung lässt sich jedoch nicht anhand des Modellnamens allein bestätigen. Der Motor, der Kraftstofftyp, das Produktionsdatum und die Begleitdokumente müssen mit der angegebenen Spezifikation übereinstimmen.

Sind Muldenkipper inbegriffen?

Nein. Die offiziellen Richtlinieninformationen schließen Muldenkipper ausdrücklich von diesem Anreiz aus.

Dies bedeutet, dass ein Euro-5-HOWO-Muldenkipper oder SHACMAN-Muldenkipper nicht automatisch gemäß der Resolution Nr. PP-251 als zollfrei eingestuft werden sollte, selbst wenn er weniger als fünf Jahre alt ist.

Käufer sollten klar unterscheiden zwischen:

  • Eine Sattelzugmaschine zum Ziehen eines Sattelaufliegers;

  • Ein kompletter Muldenkipper mit integrierter Kippmulde.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da die beiden Fahrzeuge normalerweise unterschiedliche Zollklassifizierungen verwenden.

Dokumente, die Käufer überprüfen sollten

Fordern Sie vor dem Kauf einer Euro-5-Sattelzugmaschine für Usbekistan Unterlagen für das tatsächliche Fahrzeug an, anstatt sich nur auf eine Online-Produktbeschreibung zu verlassen.

Zu den wichtigen Informationen gehören:

  • Fahrgestellnummer und Fahrgestellnummer;

  • Produktionsdatum;

  • Motormodell und Motornummer;

  • Abgasdokumentation Euro 5 oder Euro 6;

  • Technisches Datenblatt;

  • Kraftstofftyp;

  • Ursprungszeugnis;

  • Handelsrechnung;

  • Vorgeschlagener HS-Code.

Für gebrauchte oder generalüberholte Lkw sollten Käufer außerdem aktuelle Fahrzeugfotos, ein Kaltstartvideo, einen Inspektionsbericht und Bilder zur Fahrgestellidentifizierung anfordern.

Ein Lieferant sollte ein Fahrzeug nicht als „garantiert zollfrei“ bewerben, bis seine Dokumente und die Zollklassifizierung überprüft wurden.

Wichtige dreijährige Beschränkung

Die Richtlinie enthält Maßnahmen, die einen Missbrauch der Ausnahmeregelung verhindern sollen.

Wenn ein berechtigtes Fahrzeug innerhalb von drei Jahren nach der Zollabfertigung wieder exportiert wird, muss der Eigentümer möglicherweise die ursprünglich befreiten Zölle und Recyclinggebühren zahlen.

Die Befreiung kann auch entzogen werden, wenn sich durch Modifikationen die HS-Klassifizierung des Fahrzeugs ändert, außer in bestimmten Fällen, in denen die Umstellung auf einen anderen Kraftstofftyp erfolgt.

Käufer sollten daher ihre langfristigen Betriebspläne berücksichtigen, bevor sie ein Fahrzeug im Rahmen der Förderung importieren.

Optionen für Sattelzugmaschinen für Käufer aus Usbekistan

Ant Automobile liefert neue, gebrauchte und überholte Sattelzugmaschinen von Marken wie:

Abhängig vom aktuellen Lagerbestand können potenziell geeignete Optionen kürzlich hergestellte Euro 5-Sattelzugmaschinen mit 4×2- oder 6×4-Antriebskonfigurationen sein.

Die Berechtigung ist individuell zu prüfen. Ein Modell wie ein HOWO NX, SITRAK C7H oder Der SHACMAN X3000 ist möglicherweise in verschiedenen Motor- und Emissionskonfigurationen erhältlich, sodass nicht jedes Fahrzeug mit demselben Modellnamen die Richtlinienbedingungen erfüllt.

Fordern Sie den verfügbaren Bestand an Sattelzugmaschinen an

Käufer aus Usbekistan können uns die folgenden Anforderungen senden:

Bevorzugte Marke:

Benötigte PS:

4×2 oder 6×4:

Neu, gebraucht oder generalüberholt:

Gewünschtes Produktionsjahr:

Menge:

Zielstadt:

Unser Team kann verfügbare Fahrzeugspezifikationen, Produktionsdaten, Prüfmaterialien und EXW- oder Exportangebote bereitstellen.

Beachten

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung dar. Die endgültige Berechtigung hängt vom Produktionsdatum, der Abgasnorm, der HS-Klassifizierung und den Belegen des jeweiligen Fahrzeugs ab. Käufer sollten vor dem Versand die aktuellen Anforderungen bei den usbekischen Zollbehörden oder einem lizenzierten örtlichen Zollagenten bestätigen.

2705, Gebäude VII, China Resources Land, Bezirk Lixia, Stadt Jinan, Provinz Shandong, China
Tel: +86- 13001738966
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